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OLG Hamm, 10.08.2010 - 7 WF 93/10 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit eines anrechenbaren Hinzuverdienstes in Höhe einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung auf Grundlage des § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 5 SGB II
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Soest, 19.03.2010 - 16 F 52/10
- AG Soest, 22.03.2010 - 16 F 52/10
- OLG Hamm, 10.08.2010 - 7 WF 93/10
- OLG Hamm, 05.01.2011 - 7 WF 93/10
- BGH, 31.07.2013 - XII ZB 138/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Hamm, 28.04.2009 - 13 UF 2/09
Umfang zumutbarer Erwerbstätigkeit des betreuenden Elternteils; Möglichkeit des …
Auszug aus OLG Hamm, 10.08.2010 - 7 WF 93/10
Insoweit hat der 13. Senat in der in Bezug genommenen Entscheidung NJW 2009, 3446 überzeugend ausgeführt, dass mit der Vorschrift keine Ausweitung der bestehenden Möglichkeiten eines anrechenbaren Erzielens von Einnahmen vom Gesetzgeber beabsichtigt war, sondern die Regelung vielmehr allein darauf Rücksicht nimmt, dass ein aufgrund bereits titulierter Unterhaltsansprüche pfändbares Einkommen des Arbeitslosengeldbeziehers diesem nicht zur Verfügung steht und daher bei der Berechnung außer Betracht zu bleiben hat.